

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie sich vielleicht schon gefragt, welche Leistungen eigentlich von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Wo steht geschrieben und wer legt fest, für welche Untersuchungen und Heilbehandlungen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen?
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Alter, Unfall, Grenzsituationen des Lebens – wenn Gedanken dieser Art Sie und eventuell auch Angehörige bewegen, kann der Leitfaden „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ der Ärztekammer Westfalen-Lippe hilfreich sein.
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Die Organspende ist wie die Vermittlung und die Übertragung (Transplantation) von Organen im Transplantationsgesetz geregelt. Wir unterscheiden die Organspende von Verstorbenen von der Lebendorganspende.
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Mo-Do: 08.30 - 12.00 Uhr
und 13.00 - 16.00 Uhr
Fr: 08.30 - 12.00 Uhr
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